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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09 (https://dejure.org/2009,116208)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.10.2009 - L 2 R 407/09 (https://dejure.org/2009,116208)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - L 2 R 407/09 (https://dejure.org/2009,116208)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Lüneburg - S 13 R 358/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
 
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  • BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwerrente - Rentenrechtliche Auswirkungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Bei der Ermittlung der jeweiligen Unterhaltsanteile kommt es auf die (zivil-)rechtliche Verfügungsbefugnis über die Mittel an (BSG, U.v. 26. August 1975 - 1 RA 93/73 - SozR 2200 § 1266 Nr. 3); die vom Kläger diskutierte Frage nach der steuerrechtlichen Zuordnung ist im vorliegenden Zusammenhang nicht ausschlaggebend.

    Dabei ist insbesondere, und zwar auch wenn das Geschäft nach außen hin auf den Namen nur eines der Ehegatten lief, in Betracht zu ziehen, dass die geschäftlichen Beziehungen der Eheleute wenigsten im Innenverhältnis als gesellschaftliche zu werten sein konnten, und zwar selbst dann, wenn sich die Beteiligten dessen gar nicht bewusst waren (BSG, U.v. 26. August 1975 aaO mwN).

  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Selbst bei deutlich älteren Kindern (mit einem entsprechend verminderten Betreuungsaufwand) geht die Rechtsprechung bei einer solchen dreiköpfigen Familie davon aus, dass die Annahme eines nur 28 Wochenstunden umfassenden Bedarfs für die hauswirtschaftliche Versorgung und die Kinderbetreuung erkennbar unzureichend ist (vgl. BGH, U.v. 10. April 1979 - VI ZR 151/75 - NJW 1979, 1501); bereits Mitte der 70er Jahre wurde ein Stundenlohn für eine Haushaltshilfe von über 11,- DM in der Rechtsprechung zugrunde gelegt (BGH, U.v. 8. Februar 1983 - VI ZR 201/81 - Z 86, 372).
  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88

    BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    In ähnlicher Weise können gravierend ungleiche Beiträge auch bei einer Innengesellschaft zwischen Ehegatten Bedeutung erlangen; es sind keine Gründe erkennbar, die es rechtfertigen, Parteien bei einer gemeinsamen gewerblichen Betätigung nur deshalb anders zu behandeln, weil sie miteinander verheiratet sind (BGH, U.v. 14. März 1990 - XII ZR 98/88 - WM 1990, 877; vgl. auch BSG, U.v. 16. Juni 1982 - 11 RA 42/81 - SozR 2200 § 1266 Nr. 22 und Gürtner, aaO, Rn. 34).
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75

    Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Selbst bei deutlich älteren Kindern (mit einem entsprechend verminderten Betreuungsaufwand) geht die Rechtsprechung bei einer solchen dreiköpfigen Familie davon aus, dass die Annahme eines nur 28 Wochenstunden umfassenden Bedarfs für die hauswirtschaftliche Versorgung und die Kinderbetreuung erkennbar unzureichend ist (vgl. BGH, U.v. 10. April 1979 - VI ZR 151/75 - NJW 1979, 1501); bereits Mitte der 70er Jahre wurde ein Stundenlohn für eine Haushaltshilfe von über 11,- DM in der Rechtsprechung zugrunde gelegt (BGH, U.v. 8. Februar 1983 - VI ZR 201/81 - Z 86, 372).
  • BSG, 21.02.1980 - 4 RJ 97/78

    Wert der Hausarbeit - Stundenlöhne eines Tarifvertrages -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Zunächst sind Art und Ausmaß der hausfraulichen Tätigkeit und sodann die Aufwendungen, die für eine Verrichtung durch Hilfskräfte erforderlich wären, zu ermitteln; diese Werte sind noch dem Lebenszuschnitt der Familie anzupassen (BSG, U.v. 17. März 1970 - 11/12 RJ 478/67 - SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO); als geeignete Grundlage zur Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Hausarbeit kommen namentlich Tarifverträge in Betracht (BSG, U.v. 21. Februar 1980 - 4 RJ 97/78 - SozR 2200 § 1266 Nr. 13).
  • BSG, 16.06.1982 - 11 RA 42/81

    Innengesellschaft zwischen Eheleuten; Gemeinsamer Betrieb eines Handelsgeschäfts;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    In ähnlicher Weise können gravierend ungleiche Beiträge auch bei einer Innengesellschaft zwischen Ehegatten Bedeutung erlangen; es sind keine Gründe erkennbar, die es rechtfertigen, Parteien bei einer gemeinsamen gewerblichen Betätigung nur deshalb anders zu behandeln, weil sie miteinander verheiratet sind (BGH, U.v. 14. März 1990 - XII ZR 98/88 - WM 1990, 877; vgl. auch BSG, U.v. 16. Juni 1982 - 11 RA 42/81 - SozR 2200 § 1266 Nr. 22 und Gürtner, aaO, Rn. 34).
  • BSG, 19.03.1973 - 11 RA 246/72

    Unterhaltsersatzfunktion der Witwerrente - Überwiegendes Bestreiten des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Da der Gesetzgeber in § 303 SGB VI - anknüpfend an die frühere Rechtsprechung namentlich zu § 43 AVG und § 1266 RVO (vgl. etwa BSG, U.v. 8. März 1973 - 11 RA 246/72 - E 35, 243) - ausdrücklich auf den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand abstellt, kommt vorübergehenden Besonderheiten in den Unterhaltsverhältnissen grundsätzlich keine Bedeutung zu.
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 56/83

    Anspruch auf Witwenrente - Unterhalt der Familie - Steuererstattungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Der maßgebliche Unterhalt umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushaltes zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen; dazu zählen namentlich auch die Erbringung von Hausarbeit und Kinderbetreuung (BSG, U.v. 1. Februar 1984 - 5b RJ 56/83 - SozR 2200 § 1266 Nr. 23).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RA 3/79

    Bestimmung des wirtschaftlichen Dauerzustandes - Unterhalt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Ausschlaggebend ist letztlich derjenige wirtschaftliche Zustand, von dem anzunehmen ist, dass er sich ohne den Tod der Versicherten auch in Zukunft fortgesetzt hätte (BSG, U.v. 24. April 1980 - 1 RA 3/79 - SozR 2200 § 1266 Nr. 15).
  • BSG, 17.03.1970 - 12 RJ 478/67
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
    Zunächst sind Art und Ausmaß der hausfraulichen Tätigkeit und sodann die Aufwendungen, die für eine Verrichtung durch Hilfskräfte erforderlich wären, zu ermitteln; diese Werte sind noch dem Lebenszuschnitt der Familie anzupassen (BSG, U.v. 17. März 1970 - 11/12 RJ 478/67 - SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO); als geeignete Grundlage zur Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Hausarbeit kommen namentlich Tarifverträge in Betracht (BSG, U.v. 21. Februar 1980 - 4 RJ 97/78 - SozR 2200 § 1266 Nr. 13).
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